März 2020

Das Bundesfinanzministerium bringt ein milliardenschweres Hilfsprogramm und steuerpolitische Maßnahmen auf den Weg. Der Zugang zum Kurzarbeitergeld wird erleichtert: Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 % teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) Quelle: Bundesfinanzministerium  Alle Angaben ohne Gewähr

Das Bundesfinanzministerium bringt ein milliardenschweres Hilfsprogramm und steuerpolitische Maßnahmen auf den Weg. Das Bundesfinanzministerium hat sich mit dem Bundeswirtschaftsministerium auf ein weitreichendes Bündel von Maßnahmen verständigt, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen aller Größen und Branchen zu schützen. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-Beschaeftigte-Unternehmen.html Unter dieser Adresse finden Sie aktuelle Informationen zum "Schutzschild für Unternehmen". Gleichzeitig werden eine Reihe von steuerpolitischen Maßnahmen von der Bundesregierung auf den Weg gebracht, um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern: Wir werden den Finanzbehörden erleichtern, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren. Wenn Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, werden wir bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichten. Wir erleichtern die Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen. Quelle: Bundesfinanzministerium  Alle Angaben ohne Gewähr

Unternehmen, die aufgrund der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten, sollen mehr Zeit bekommen, bevor sie einen Insolvenzantrag stellen müssen. Das Justizministerium bereitet eine entsprechende Regelung vor. "Wir wollen verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen", sagt Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzordnung sei für diese Fälle zu kurz bemessen, deshalb soll für sie die Insolvenzantragspflicht bis zum Herbst ausgesetzt werden. Ähnliche Regelungen gab es bereits bei den Hochwasserkatastrophen in den Jahren 2002, 2013 und 2016. Bund und Länder haben in der vergangenen Woche bekräftigt, dass sie eine Reihe von Maßnahmen ergreifen wollen, um Firmenpleiten und Entlassungen aufgrund der Corona-Epidemie zu verhindern. Unter anderem wird es ein öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld geben, zudem sollen bestehende Kreditprogramme ausgeweitet und Steuern gestundet werden. Allerdings sei aus organisatorischen und administrativen Gründen