Zugang zum Kurzarbeitergeld
Das Bundesfinanzministerium bringt ein milliardenschweres Hilfsprogramm und steuerpolitische Maßnahmen auf den Weg.
Der Zugang zum Kurzarbeitergeld wird erleichtert:
- Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
- teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
- Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
- vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)
Quelle: Bundesfinanzministerium
Alle Angaben ohne Gewähr