Blog

Zugang zum Kurzarbeitergeld

Das Bundesfinanzministerium bringt ein milliardenschweres Hilfsprogramm und steuerpolitische Maßnahmen auf den Weg.

Der Zugang zum Kurzarbeitergeld wird erleichtert:

  • Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
  • teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
  • vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)

Quelle: Bundesfinanzministerium 

Alle Angaben ohne Gewähr

previousnext

Sorry, the comment form is closed at this time.